Baustellenabsicherung nach MVAS 99 - Workshop [W7]
  Schaden vermeiden durch Ausbildung! Seit Inkrafttreten der ZTV-SA 97 (zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Straßen, Ausgabe 1997) zu § 45 Abs. 6 der StVO verlangen öffentliche Auftraggeber ein Qualifizierungsnachweis für Baustellenabsperrungen. Jeder, der eine Absperrung im öffentlichen Verkehrsbereich einrichtet, trägt unmittelbar die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Fehlerhafte Baustellenabsicherung durch Bauleiter, Mitarbeiter und mangelnde Überwachungspflichten des Unternehmers führen zu Schadensersatzforderungen bis hin zur strafrechtlicher Verfolgung. Aus diesem Grund wird nach den Ausbildungsrichtlinen der MVAS 99 ( ...... ) die Ausbildung durchgeführt.
 
 

 
Lehrgangsinhalte

Unfallbeispiele durch Nicht-Fachkundige

Grundlagen und Rechtsvorschriften zur
Baustellensicherung an Straßen

Verantwortung und Haftung

Genehmigungsverfahren und Aufgaben
des Verantwortlichen gemäß RSA

Arten von Arbeitsstellen und Straßen

Geräte, Schilder, Schutzeinrichtungen
und Hilfsmittel

Planung und Durchführung von
Baustellen, Regelpläne nach RSA

Aufstellung, Kontrolle, Wartung, Ab- und
Rückbau der Sicherungsanlagen

Arbeitssicherheit, Unfallverhütung,
Umweltschutz

Warnkleidung, Sicherungsfahrzeug,
Warn- und Sicherungsposten

Lehrgangskontrolle

Zielgruppe

Personen, die als Verantwortliche für die
Baustellensicherung an Straßen eingesetzt
werden.

Zulassungsvoraussetzungen

mind. 18 Jahre, Erfahrung im Baustellenbereich



Termine /Ausbildungsorte

2011
2012
Tübingen
20.04.
24.04.
Velbert
21.06.
23.05.
Bad Segeberg
18.08.
16.08.
Koblenz
20.10.
15.10.
Gotha
06.03.

 

Lehrgangsdauer

1 Tag / 8 Stunden

Lehrgangsgebühr

139 € zzgl. MwSt.

 

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