Inhalte
 

Level 1 – Grundausbildung zum Industriekletterer (Höhenarbeiter für vertikale Arbeitseinsätze unterhalb von Anschlagpunkten)

Allgemeine Grundlagen
Unfallverhütung
Materialkunde PSA
Knotentechnik
Betriebssicherheitsverordnung und Betriebsanweisung für
vertikale Einsätze
Pflege und Lagerung sowie Kontrolle
Anschlags- und Sicherungstechnik für vertikale Einsätze
Auf- und Abstieg sowie Positionierung für vertikale Einsätze
Theoretische und Praktische Prüfung
Zertifizierung

Ausbildung_Seilzugangstechnik_SZT  
 

 
Zulassungsvoraussetzungen Level 1

Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Berufsgenossenschaftl. Grundsatz (BGG 504): G 41 für
Höhentauglichkeit, nicht älter als 2 Jahre
Erste-Hilfe-Kurs 2 x 8 Stunden, nicht älter als 2 Jahre

 
Level 2 – Fortbildung zum Industriekletterer (Höhenarbeiter für horizontalen Schräg- und Diagonaleinsatz mit gesichertem Vorstieg)

Vertiefung und Erweiterung der Inhalte aus Level 1
Betriebsanweisung und Gefährdungsermittlung für Horizontal-, Schräg- und Diagonaleinsatz und
Vorstieg
Rettungstechnik und -gerät bei Horizontal-, Schräg- und Diagonalpositionen
Theoretische und Praktische Prüfung
Zertifizierung

Zulassungsvoraussetzungen Level 2

Bestandene Level 1 - Prüfung
Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Berufsgenossenschaftl. Grundsatz (BGG 504): G 41 für
Höhentauglichkeit, nicht älter als 2 Jahre
Erste-Hilfe-Kurs 2 x 8 Stunden, nicht älter als 2 Jahre

 

Level 3 – Aufsichtsführender Industriekletterer (Höhenarbeiter zur Überwachung von Level 1 und 2

Vertiefung und Erweiterung der Inhalte aus Level 1 und 2
Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungs-
analysen
Baustellenorganisation und Überwachung
Vollständiges Hintergrundwissen zu aktuellen Gesetzen,
Bestimmungen und Richtlinien zum Arbeitsschutz
Vorstellung neuer Techniken und Geräte zur Optimierung von
Arbeitseinsätzen
Theoretische und Praktische Prüfung
Zertifizierung

  Ausbildung_Seilzugangstechnik_SZT
Zulassungsvoraussetzungen Level 3

Bestandene Level 2 - Prüfung
Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Berufsgenossenschaftl. Grundsatz (BGG 504): G 41 für
Höhentauglichkeit, nicht älter als 2 Jahre
Erste-Hilfe-Kurs 2 x 8 Stunden, nicht älter als 2 Jahre
 
Ärzte für die arbeitsmedizinische Untersuchung finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter "Arbeitsmediziner" bzw. im Internet unter www.vdbw.de oder www.bsafb.de
 
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