Level 1 – Grundausbildung zum Industriekletterer (Höhenarbeiter für
vertikale Arbeitseinsätze unterhalb von Anschlagpunkten) •Allgemeine Grundlagen •Unfallverhütung •Materialkunde PSA •Knotentechnik •Betriebssicherheitsverordnung und Betriebsanweisung für vertikale
Einsätze •Pflege und Lagerung sowie Kontrolle •Anschlags- und Sicherungstechnik für
vertikale Einsätze •Auf- und Abstieg sowie Positionierung
für vertikale Einsätze •Theoretische und Praktische Prüfung •Zertifizierung
Zulassungsvoraussetzungen Level 1 •Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Berufsgenossenschaftl. Grundsatz
(BGG 504): G 41 für Höhentauglichkeit, nicht älter als 2 Jahre • Erste-Hilfe-Kurs 2 x 8 Stunden, nicht älter als 2 Jahre
Level 2 – Fortbildung zum Industriekletterer (Höhenarbeiter für horizontalen Schräg- und Diagonaleinsatz mit gesichertem Vorstieg) •Vertiefung und Erweiterung der Inhalte aus Level 1 •Betriebsanweisung und Gefährdungsermittlung für Horizontal-, Schräg-
und Diagonaleinsatz und Vorstieg •Rettungstechnik und -gerät bei Horizontal-, Schräg- und Diagonalpositionen •Theoretische und Praktische Prüfung •Zertifizierung
Zulassungsvoraussetzungen Level 2 • Bestandene Level 1 - Prüfung •Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Berufsgenossenschaftl. Grundsatz
(BGG 504): G 41 für Höhentauglichkeit, nicht älter als 2 Jahre •Erste-Hilfe-Kurs 2 x 8 Stunden, nicht älter als 2 Jahre
Level 3 – Aufsichtsführender Industriekletterer (Höhenarbeiter zur Überwachung von Level 1 und 2 •Vertiefung und Erweiterung der Inhalte aus Level 1 und 2 •Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungs- analysen •Baustellenorganisation und Überwachung •Vollständiges Hintergrundwissen zu aktuellen Gesetzen, Bestimmungen und Richtlinien zum Arbeitsschutz •Vorstellung neuer Techniken und Geräte zur Optimierung von Arbeitseinsätzen •Theoretische und Praktische Prüfung •Zertifizierung
Zulassungsvoraussetzungen Level 3 • Bestandene Level 2 - Prüfung •Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Berufsgenossenschaftl. Grundsatz
(BGG 504): G 41 für Höhentauglichkeit, nicht älter als 2 Jahre •Erste-Hilfe-Kurs 2 x 8 Stunden, nicht älter als 2 Jahre
Ärzte für die arbeitsmedizinische Untersuchung finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter "Arbeitsmediziner" bzw. im Internet unter www.vdbw.de oder www.bsafb.de